Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tuzuzous Group Digital GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") im Bereich IT-Consulting, Softwareentwicklung und digitaler Transformation in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) durch den Auftragnehmer oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang und Pflichten
Der genaue Umfang der IT-Dienstleistungen wird in einem individuellen Projektvertrag oder Pflichtenheft definiert. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung und nach dem aktuellen Stand der Technik.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge (z.B. Server-Zugänge, APIs) zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.
6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Konzepte, Codes und Dokumentationen im Eigentum des Auftragnehmers. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Geheimhaltung (NDA)
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee.